Queeres Netzwerk Ostfriesland – Beitragsordnung


§ 1 Grundlage
§ 1 Nr. 1 Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie
kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit geändert
werden.
§ 1 Nr. 2 Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der
Fassung vom 15.06.2023.


§ 2 Solidaritätsprinzip
§ 2 Nr. 1 Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstat-
tung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge
pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben ge-
genüber den Mitgliedern erfüllen.
§ 2 Nr. 2 Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.


§ 3 Beitragshöhe
§ 3 Nr. 1 Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mind.
12 Euro zu zahlen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach
der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
§ 3 Nr. 2 Mitglieder unter 18 Jahren sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
§ 3 Nr. 3 Azubis, Studierende, Freiwilligendienstleistende sowie Empfänger*innen von öffent-
lichen Sozialleistungen sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. Eine solche Befreiung ist
beim Vorstand mit entsprechenden Nachweisen zu beantragen.
§ 3 Nr. 4 Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
§ 3Nr. 5 Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu
erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.


§ 4 Zahlungsform
§ 4 Nr. 1 Die Mitgliedsbeiträge sind mittels SEPA-Lastschriftmandat oder Kontoüberweisung zu
zahlen.
§ 4 Nr. 3 Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 2 Euro pro Mahnung
erhoben.
§ 4 Nr. 4 Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer
Kontoverbindung informieren.


§ 5 Aufnahmegebühren
Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.


§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erfor-
derlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den
Vorgaben der DSGVO gespeichert.


§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Die Regelungen nach § 4 der Ver-
einssatzung in der Fassung vom 15.06.2023 gelten entsprechend.


§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 15.06.2023 in Kraft.